I ALLGEMEINES
Nachstehende Bedingungen bilden die vertragliche Grundlage für die Überlassung von Arbeitskräften.
Davon abgehende Bestimmungen erlangen ausnahmslos nur dann Rechtswirksamkeit, wenn sie zwischen Auftragnehmer und Beschäftiger schriftlich vereinbart werden.
Jegliche stillschweigende oder konkludente Abänderung nachstehender Bestimmungen wird hiermit ausgeschlossen.
II LEISTUNGSUMFANG
Die Firma Reinhold Knabl SMP verpflichtet sich, dem Beschäftiger Arbeitskräfte zu überlassen, welche die fachliche Eignung der vom Beschäftiger geforderten Berufsgruppe aufweisen. Die Qualifikation der überlassenen Arbeitskräfte entspricht, soweit keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird,
den durchschnittlichen Fähigkeiten einer Arbeitskraft der jeweiligen Berufsgruppe.
Die von der Firma Reinhold Knabl SMP überlassenen Arbeitskräfte dürfen nur für das in der Auftragsbestätigung angeführte Tätigkeitsgebiet herangezogen werden.
Entspricht eine überlassene Arbeitskraft nicht der gemäß Punkt II dieser Bedingungen vereinbarten Leistung, kann die überlassene Arbeitskraft binnen einen Tag ab Arbeitsbeginn an den Überlasser zurückgestellt werden.
III ENTGELT
Die Anbote der Firma Reinhold Knabl SMP gelten nur bei sofortiger Zusage durch firmenmäßige Zeichnung des Beschäftigers auf der Auftragsbestätigung bzw. bis zum tatsächlichen Beschäftigungsbeginn. Die in den Angeboten genannten Entgelte verstehen sich als freibleibend.
IV BESCHÄFTIGUNGSZEITRAUM
Als Arbeitsbeginn gilt der vom Beschäftiger in der Auftragsbestätigung genannte Termin, welcher bindend ist.
Im Falle der Nichtbeschäftigung zu dem angegebenen Termin sind vom Auftraggeber die vereinbarten Stunden-Sätze bis zu einer anderweitigen Beschäftigung zu entrichten, maximal bis zur vereinbarten Beschäftigungsdauer
Als letzter Arbeitstag gilt der in der Auftragsbestätigung genannte Termin, welcher durch Verlängerung, die eine Woche vor Auftragsende bekannt zu geben ist, auftragsmäßig neu festgesetzt werden kann.
Bei unbefristeter Arbeitskräfteüberlassung beziehungsweise bei solchen, die Dauer von einem Monat überschreiten, kann das Arbeitskräfteüberlassungsverhältnis von beiden Seiten binnen sieben Tagen ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden.
V EINSTELLUNGSVERBOT
Dem Beschäftiger ist untersagt Arbeitnehmer abzuwerben und für einen Zeitraum von 6 Monaten nach Beendigung des Dienstverhältnisses einzustellen.
Bei Verletzungen dieser Bestimmung gilt vorbehaltlich weiterer Schadenersatzansprüche eine dem richterlicher Mäßigungsrecht nicht unterliegende Konventionalstrafe in der Höhe von € 10 000,-- als vereinbart.
Ist ein Beschäftigerbetrieb von Streik oder Aussperrung betroffen, ist dies der Firma Reinhold Knabl SMP
Unverzüglich mitzuteilen und besteht in diesem Fall ein sofortiges Beschäftigungsverbot der überlassenen Arbeitskräfte.
VI BESCHÄFTIGERPFLICHTEN
Der Beschäftiger ist verpflichtet zur Einhaltung der jeweils geltenden öffentlich- rechtlichen Arbeitnehmerschutz-
Vorschriften, sowie der arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht und haftet dafür gegenüber dem Arbeitskräfte-überlasser.
VII HAFTUNG
Für die aufgrund der Arbeitsausführungen des überlassenen Arbeitnehmers im Betrieb des Beschäftigers entstehen Schadens- und Gewährleistungsansprüche Dritter gegenüber dem Beschäftiger übernimmt die Firma
Reinhold Knabl SMP keinerlei Haftung gemäß Paragraph 1313a des ABGB, soweit keine anders lautenden zwinglichen gesetzlichen Bestimmungen bestehen.
Benützt die überlassene Arbeitskraft Arbeitsgeräte, Kraftfahrzeuge etc. des Beschäftigers, haftet die Firma
Reinhold Knabl SMP nicht für daran bzw. dadurch entstehende Schäden.
Das an die überlassenen Arbeitskraft zu bezahlende Entgelt richtet sich nach dem in dem jeweiligen Beschäftigungsbetrieb gültigen Kollektivvertrag bzw. der ortsüblichen Entlohnung der jeweiligen Berufsgruppe, für deren richtige Angaben der Beschäftiger haftet.
VII AUFTRAGSORT
Als Auftragsort gilt die in der Auftragsbestätigung genannte Arbeitsstätte.
Bei Einsatz an einem anderen als dem vereinbarten Arbeitsort ist die Firma Reinhold Knabl SMP mindestens sieben Tage im Vorhinein zu verständigen.
Der Firma Reinhold Knabl SMP ist der jederzeitige Zugang zu den Arbeitsorten, an welchen die überlassenen Arbeitskräfte beschäftigt werden zu ermöglichen.
IX ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Rechnungsstellung erfolgt aufgrund der von der überlassenen Arbeitskraft aufgezeichneten Stunden-Nachweise wöchentlich mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung netto.
Nach Fälligkeitsdatum werden Verzugszinsen in der Höhe von 12% verrechnet.
Zur Vornahme von Abzügen bzw. Aufrechnungen oder Einbehaltung von Zahlungen ist der Beschäftiger nicht berechtigt.
Wechselzahlungen werden nur nach Vereinbarungen von der Firma Reinhold Knabl SMP akzeptiert.
X ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Für den Erfüllungsort von Zahlungen gelten ausschließlich an die Bank für Arbeit und Wirtschaft Aktiengesellschaft A-9400 Wolfsberg Wiener Str. 7 auch wenn die Beschäftigung der überlassenen Arbeitskraft vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.
Zuständiges Gericht: Wolfsberg.
XI BESONDERE BEDINGUNGEN
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bedingung nicht.
Die Vertragspateien verpflichten sich, im Wege gemeinsamer Verhandlungen eine Bestimmung zu finden, die dem Sinn und Zweck des abgeschlossenen Überlassungsvertrages und der obsolet gewordenen Bestimmungen entspricht. |